Danach setzt sich der Vorstand folgendermaßen zusammen:
Asia Dong
Die Deutsch-Chinesische Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich dadurch zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.