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Deutsch-Chinesische Gesellschaft

德中协会

Pforzheim/Enzkreis e. V.

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News

Am 11.09.2022 wurde eine Mitgliederversammlung durchgeführt.

Danach setzt sich der Vorstand folgendermaßen zusammen:

  • Jing Wormer: Erste Vorsitzende (rechts)
  • Zheng Tai: Zweite Vorsitzender (Mitte rechts)
  • Suet Mui Fröhlinghaus: Kassenwärtin (links)
  • Nicole Straub: Schriftführerin (Mitte links)

Termine

Do 17. August 2023
Stammtisch "Freunde treffen Freunde"

Panda Pforzheim Zehnthofstr

Wir wollen uns näher kennenlernen, unsere Aktivitäten vorstellen und Anregungen für neue Aktivitäten aufnehmen. Außerdem können wir zusammen original chinesisches Essen genießen. Kosten für Essen und Getränke übernimmt jeder selbst.

Voranmeldung: wegen der Platzreservierung bitten wir um Voranmeldung bis zum 15.08.2023 unter dcg@hallosoft.de

Sa 23. September 2023
DCG-Ausflug
Karlsruher-Zoo / Original Chinesisches Essen

Treffpunkt: Um 13:30 Uhr beim Zoo Karlsruhe Kasse Süd (Hauptbahnhof)

oder

Um 12:50 Uhr auf dem Hauptbahnhof Pforzheim (mit Bahn zusammen fahren-Gruppenticket möglich). IRE fährt um 13:03 Uhr.

Fahrkosten, Eintrittskarten im Zoo und das Essen bezahlt jeder selbst.

Wegen Platzreservierung im Restaurant bitte sich spätesten bis 16.September anmelden.

Ziele

Ziel der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft Pforzheim/Enzkreis ist die Pflege der Deutsch-Chinesischen Freundschaft und deren Ausweitung. Dazu beteiligt sich die Gesellschaft an Aktivitäten zur Vertiefung der Völkerverständigung zwischen Deutschen und Chinesen, insbesondere auf kulturellem, sozialem, sportlichem und humanitärem Gebiet.

Die Deutsch-Chinesische Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jede natürliche Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, und jede juristische Person erwerben. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich gestellt werden. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag und kann ihn auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Aufnahmeantrag

Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich dadurch zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.

Spruch des Tages: Der Vogel, der früh aufsteht, frisst den Wurm. Der Wurm, der früh aufsteht, wird vom Vogel gefressen.

Original: 早起的鸟儿有虫吃,早起的虫儿被鸟吃